Zum Inhalt springen
IseeIT

Vor dem Wechsel · Unterlagen

Was brauche ich, um als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland zu arbeiten?

Kurz gesagt

Mit einem Pass oder Personalausweis aus Spanien, Griechenland oder einem anderen EU-Land brauchen Sie weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Sie brauchen einen gültigen Ausweis, eine Wohnung mit der Bestätigung des Wohnungsgebers, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, danach die Steuer-ID per Post, eine Krankenkasse und ein Konto. Ihr Gehalt darf auf ein Konto in Ihrem Heimatland gehen: Der Arbeitgeber darf nicht vorschreiben, in welchem EU-Land Ihr Konto geführt wird.

Quellen: Europäische Kommission, Ihr Europa, § 17 Bundesmeldegesetz, Art. 9 SEPA-Verordnung

6 Monate

dürfen Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland Arbeit suchen, ohne Visum und ohne Aufenthaltstitel.

Länger, solange Sie nachweisen, dass Sie weiter Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU).

Quelle: § 2 FreizügG/EU, abgerufen am 26.10.2026.

Ihre Liste für die ersten Wochen

  1. Ausweis: gültiger Personalausweis oder Pass Ihres EU-Landes. Visum und Arbeitserlaubnis brauchen Sie nicht (Europäische Kommission, Ihr Europa).
  2. Wohnung: Für die Anmeldung zählt die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug (§ 19 Bundesmeldegesetz), nicht der Mietvertrag.
  3. Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (§ 17 Bundesmeldegesetz). Mehr dazu auf der Station Anmeldung.
  4. Steuer-ID: Sie kommt nach der Anmeldung per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Ihr Arbeitgeber braucht sie für die Lohnabrechnung.
  5. Krankenkasse: Sind Sie gesetzlich versichert, wählen Sie die Kasse selbst und nennen sie dem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht (§ 175 Abs. 3 SGB V). Ab 77.400 Euro Jahresgehalt (2026) können Sie sich privat versichern.
  6. Sozialversicherungsnummer: Sie kommt per Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ruft sie selbst ab, ein Nachweis von Ihnen ist nicht nötig.
  7. Konto: Ihr Konto in Spanien, Griechenland oder einem anderen EU-Land reicht für das Gehalt (Art. 9 Abs. 1 SEPA-Verordnung). Ein deutsches Basiskonto steht Ihnen zu, wenn Sie eines möchten (§ 31 Zahlungskontengesetz).

Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Für Berufe, die in Deutschland nicht reglementiert sind, ist eine Anerkennung nicht vorgeschrieben. Reglementiert sind vor allem Berufe aus Gesundheit, Sicherheit und Sozialem. Geschützt ist auch die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur. Ob Ihr Beruf dazugehört, zeigt der Profi-Filter des Portals Anerkennung in Deutschland.

Weitere Fragen

Darf mein Gehalt auf mein Konto in Spanien oder Griechenland gehen?

Wer eine Überweisung an ein Konto in der EU vornimmt, darf nicht vorgeben, in welchem Mitgliedstaat das Konto geführt wird (Art. 9 Abs. 1 SEPA-Verordnung). Das gilt auch für Ihren Arbeitgeber: Ein Konto in Spanien oder Griechenland reicht.

Darf ich zur Jobsuche nach Deutschland kommen?

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger dürfen Sie sich bis zu sechs Monate zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, länger, solange Sie weiter suchen und begründete Aussicht auf eine Stelle haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU).

Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Für nicht reglementierte Berufe nicht. Ob Ihr Beruf reglementiert ist, prüfen Sie im Portal Anerkennung in Deutschland. Die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur ist geschützt.

Drei Sichten auf diese Station

Fachkraft

„Was muss vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein?“

Was hilft: Wohnung und Anmeldung zuerst, die Steuer-ID folgt per Post. Fehlt sie beim ersten Gehalt ohne Ihr Verschulden, rechnet der Arbeitgeber höchstens drei Monate mit den voraussichtlichen Merkmalen (§ 39c Einkommensteuergesetz).

Partnerin oder Partner

„Brauche ich auch Papiere, um zu arbeiten?“

Was hilft: Nein. Familienangehörige brauchen nach EU-Recht keine Arbeitserlaubnis, auch ohne EU-Pass. Für ihre Einreise und ihren Aufenthalt gelten eigene Regeln, mehr auf der Station Familie und Partner.

Firma

„Was müssen wir für eine Einstellung aus Spanien oder Griechenland beantragen?“

Was hilft: Keine Arbeitserlaubnis. Die Versicherungsnummer rufen Sie bei der Datenstelle der Rentenversicherung ab, wie bei jeder Einstellung.

So ist unser Ablauf

In der Umzugswoche
Anmeldung, Konto, Schlüssel: vorbereitet und in der richtigen Reihenfolge.
Kosten
Kostenfrei für Sie. Immer. Bezahlt werden wir vom einstellenden Unternehmen. Nie von Ihnen.

Nicht in unserer Hand: Freie Termine und Bearbeitungszeiten der Ämter. Wir planen mit ihnen, beschleunigen können wir sie nicht.

Mehr dazu

Wie läuft der Wechsel als IT-Fachkraft nach Deutschland ab?

Ihren eigenen Weg rechnen

Mit Ihrer Stadt und Ihrem Gehalt: Vergleichsrechner. Ihren Weg mit uns besprechen: Schreiben Sie uns. Wer wir sind: Startseite.

Quellen

  1. Europäische Kommission, Ihr Europa: Arbeitserlaubnis, zuletzt überprüft 03/09/2026, abgerufen am 26.10.2026.
  2. § 2 Abs. 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU (Aufenthalt zur Arbeitsuche), abgerufen am 26.10.2026.
  3. § 17 Abs. 1 und 3 Bundesmeldegesetz, abgerufen am 26.10.2026.
  4. § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (Mitwirkung des Wohnungsgebers), abgerufen am 26.10.2026.
  5. Bundeszentralamt für Steuern, Fragen und Antworten zur steuerlichen Identifikationsnummer, abgerufen am 26.10.2026.
  6. § 39c Abs. 1 Einkommensteuergesetz, abgerufen am 26.10.2026.
  7. § 175 Abs. 3 SGB V (Wahl der Krankenkasse), abgerufen am 26.10.2026.
  8. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, §§ 1 und 2 (Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat, Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro), abgerufen am 26.10.2026.
  9. Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon: Versicherungsnummernachweis, und Glossar: Sozialversicherungsnummer, abgerufen am 26.10.2026.
  10. Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung), Art. 9 Abs. 1, abgerufen am 26.10.2026.
  11. § 31 Abs. 1 Zahlungskontengesetz (Basiskonto), abgerufen am 26.10.2026.
  12. Portal Anerkennung in Deutschland: Berufliche Anerkennung, reglementierte und nicht reglementierte Berufe, abgerufen am 26.10.2026.