Zum Inhalt springen
IseeIT

Station 1 · Vor der Zusage

Kann meine Familie mitkommen, und darf meine Partnerin oder mein Partner in Deutschland arbeiten?

Kurz gesagt

Ja. Mit einem Pass aus einem EU-Land brauchen Sie und Ihre Familie kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Familienangehörige ohne EU-Pass brauchen nach EU-Recht ebenfalls keine Arbeitserlaubnis. Für ihre Einreise und ihren Aufenthalt gelten eigene Regeln, die die Ausländerbehörde erklärt. Kinder haben ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf einen Betreuungsplatz, und das Kindergeld beträgt 259 Euro je Kind und Monat.

Quellen: § 2a FreizügG/EU, Europäische Kommission, Ihr Europa, § 24 SGB VIII, § 66 EStG

39 %

der Eingewanderten, die Deutschland wieder verlassen haben, nennen partnerschaftliche und familiäre Gründe. Das ist der häufigste Grund, noch vor aufwändiger Bürokratie mit 32 %.

Eingewanderte aller Herkunftsländer, 403 Ausgewanderte. Von denen mit Partnerin oder Partner hätten 23 % Hilfe bei deren Jobsuche gebraucht.

Quelle: IAB-Kurzbericht 10/2026, abgerufen am 26.10.2026.

Was für die Familie gilt

Drei Sichten auf diese Station

Fachkraft

„Lohnt es sich, wenn am Anfang nur einer von uns eine Stelle hat?“

Was hilft: Zuerst mit einem Einkommen rechnen. Unser Vergleichsrechner rechnet für eine Person. Für Paare und Familien verändern Steuerklassen und Familienversicherung das Ergebnis.

Partnerin oder Partner

„Und was mache ich dort?“

Was hilft: Stellen finden Sie in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit und im EURES-Portal der EU. Ob ein Berufsabschluss anerkannt werden muss, zeigt Anerkennung in Deutschland.

Firma

„Kommt die Familie gleich mit oder später?“

Was hilft: Früh fragen und die ersten Arbeitstage danach planen. Anmeldung, Kita und Wohnungsübergabe können in diese Tage fallen.

So ist unser Ablauf an dieser Station

Für Sie
Ihre Gründe, Ihre Zweifel und Ihre Wünsche gehören mit zur Entscheidung. Wir nennen auch, was gegen einen Weg spricht.
Für das Unternehmen
Ihr neuer Mitarbeiter kann sich auf die Arbeit konzentrieren. Wohnung, Behörden, Konto, Versicherungen, Familie: Was neben der Arbeit ansteht, bereiten wir vor und begleiten es bis zum Ende der Probezeit.

Nicht in unserer Hand: Eine Stelle für die Partnerin oder den Partner können wir nicht zusagen. Ob eine Familie bleibt, entscheidet die Familie.

Die Weg-Linie

0123456vorherW1W4W8W1212345

Punkte: die fünf Stationen. Rauten: unsere Check-ins in Woche 1, 4, 8 und 12. Zahlen darunter: Monate nach dem Start.

  1. Vor der ZusageKann meine Familie mitkommen, und darf meine Partnerin oder mein Partner in Deutschland arbeiten?Sie sind hier
  2. Vor der UnterschriftWas bleibt vom IT-Gehalt in Deutschland, wenn die Miete bezahlt ist?
  3. UmzugswocheWann muss ich mich in Deutschland anmelden?
  4. Die ersten WochenBrauche ich Deutsch für einen IT-Job in Deutschland?
  5. Monat 6Wie lange dauert die Probezeit in Deutschland, und was gilt in dieser Zeit?

Wie läuft der Wechsel als IT-Fachkraft nach Deutschland ab?

Ihren eigenen Weg rechnen

Mit Ihrer Stadt und Ihrem Gehalt: Vergleichsrechner. Ihren Weg mit uns besprechen: Schreiben Sie uns. Wer wir sind: Startseite.

Quellen

  1. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), IAB-Kurzbericht 10/2026, Kosyakova u. a., International Mobility Panel of Migrants in Germany, Abbildungen A2 und A3. Befragung November 2025 bis Februar 2026, Eingewanderte aller Herkunftsländer, 403 Ausgewanderte, Mehrfachnennungen, abgerufen am 26.10.2026.
  2. § 2a Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU, abgerufen am 26.10.2026.
  3. Europäische Kommission, Ihr Europa: Arbeitserlaubnis, zuletzt überprüft 03/09/2026, abgerufen am 26.10.2026.
  4. § 10 SGB V (Familienversicherung) und § 3 Satz 3 SGB V (keine Beiträge für versicherte Familienangehörige), abgerufen am 26.10.2026.
  5. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII, abgerufen am 26.10.2026.
  6. § 66 Abs. 1 Einkommensteuergesetz, abgerufen am 26.10.2026.