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IseeIT

Station 3 · Umzugswoche

Wann muss ich mich in Deutschland anmelden?

Kurz gesagt

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung, bei der Meldebehörde Ihrer Stadt (§ 17 Bundesmeldegesetz). Mitbringen: Personalausweis oder Pass und die Bestätigung Ihres Vermieters über den Einzug. Nach der Anmeldung teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Steuer-Identifikationsnummer zu, die Ihr Arbeitgeber für die Lohnabrechnung braucht.

Quellen: § 17 Bundesmeldegesetz, § 19 Bundesmeldegesetz, Bundeszentralamt für Steuern

2 Wochen

nach dem Einzug: Frist für die Anmeldung.

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Das Gesetz sieht dafür eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro vor (§ 54 Bundesmeldegesetz).

Quelle: § 17 Bundesmeldegesetz, abgerufen am 26.10.2026.

Die Umzugswoche in der richtigen Reihenfolge

  1. Zuerst die Wohnung. Ihr Vermieter muss bei der Anmeldung mitwirken und Ihnen den Einzug bestätigen (§ 19 Bundesmeldegesetz). Diese Wohnungsgeberbestätigung brauchen Sie für den Termin.
  2. Dann die Anmeldung bei der Meldebehörde, in vielen Städten Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt. Die zwei Wochen laufen ab dem Einzug. Ziehen Sie später in eine andere Wohnung, melden Sie sich dort wieder innerhalb von zwei Wochen an.
  3. Die Steuer-ID kommt per Post. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt sie Ihnen zu, sobald die Meldebehörde Ihre Daten übermittelt hat. Ihr Name gehört deshalb an den Briefkasten. Ist nach drei Monaten nichts angekommen, können Sie sich an das Bundeszentralamt wenden.
  4. Geben Sie die Steuer-ID an Ihren Arbeitgeber weiter. Fehlt sie beim ersten Gehalt, ohne dass Sie es zu vertreten haben, rechnet der Arbeitgeber höchstens drei Monate mit den voraussichtlichen Steuermerkmalen. Teilen Sie sie schuldhaft nicht mit, gilt Steuerklasse VI (§ 39c Einkommensteuergesetz).
  5. Wählen Sie Ihre Krankenkasse. Sind Sie gesetzlich versichert, suchen Sie die Kasse selbst aus und nennen sie dem Arbeitgeber. Nennen Sie sie nicht spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht, meldet der Arbeitgeber Sie selbst bei einer Kasse an (§ 175 Abs. 3 SGB V).
  6. Eröffnen Sie ein Konto. Ein Basiskonto steht jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU zu (§ 31 Zahlungskontengesetz).

Drei Sichten auf diese Station

Fachkraft

„Ohne Wohnung keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Steuer-ID. Womit fange ich an?“

Was hilft: Mit der Wohnung, auch wenn es eine Übergangswohnung ist. Wichtig ist die Bestätigung des Vermieters.

Partnerin oder Partner

„Muss ich mich auch anmelden, und was ist mit den Kindern?“

Was hilft: Ja, jede Person, die einzieht, meldet sich an. Für Kinder unter 16 übernimmt das, wer mit ihnen einzieht (§ 17 Abs. 3 Bundesmeldegesetz).

Firma

„Hat unser neues Teammitglied am ersten Tag schon eine Steuer-ID?“

Was hilft: Wenn nicht und ohne eigenes Verschulden, rechnen Sie bis zu drei Monate mit den voraussichtlichen Merkmalen ab (§ 39c Einkommensteuergesetz). Und in der ersten Woche Zeit für den Termin bei der Meldebehörde geben.

So ist unser Ablauf an dieser Station

Für Sie
In der Umzugswoche: Anmeldung, Konto, Krankenkasse und Schlüssel, vorbereitet und in der richtigen Reihenfolge.
Für das Unternehmen
Bis zum Antritt läuft meist noch die Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber. Diese Zeit nutzen wir, um Umzug, Wohnung und Anmeldung vorzubereiten.

Nicht in unserer Hand: Freie Termine und Bearbeitungszeiten der Ämter. Wir planen mit ihnen, beschleunigen können wir sie nicht.

Die Weg-Linie

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Punkte: die fünf Stationen. Rauten: unsere Check-ins in Woche 1, 4, 8 und 12. Zahlen darunter: Monate nach dem Start.

  1. Vor der ZusageKann meine Familie mitkommen, und darf meine Partnerin oder mein Partner in Deutschland arbeiten?
  2. Vor der UnterschriftWas bleibt vom IT-Gehalt in Deutschland, wenn die Miete bezahlt ist?
  3. UmzugswocheWann muss ich mich in Deutschland anmelden?Sie sind hier
  4. Die ersten WochenBrauche ich Deutsch für einen IT-Job in Deutschland?
  5. Monat 6Wie lange dauert die Probezeit in Deutschland, und was gilt in dieser Zeit?

Wie läuft der Wechsel als IT-Fachkraft nach Deutschland ab?

Ihren eigenen Weg rechnen

Mit Ihrer Stadt und Ihrem Gehalt: Vergleichsrechner. Ihren Weg mit uns besprechen: Schreiben Sie uns. Wer wir sind: Startseite.

Quellen

  1. § 17 Abs. 1 und 3 Bundesmeldegesetz, abgerufen am 26.10.2026.
  2. § 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (Mitwirkung des Wohnungsgebers), abgerufen am 26.10.2026.
  3. § 54 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Bundesmeldegesetz, abgerufen am 26.10.2026.
  4. Bundeszentralamt für Steuern, Fragen und Antworten zur steuerlichen Identifikationsnummer, abgerufen am 26.10.2026.
  5. § 39c Abs. 1 Einkommensteuergesetz, abgerufen am 26.10.2026.
  6. § 175 Abs. 3 SGB V (Wahl der Krankenkasse), abgerufen am 26.10.2026.
  7. § 31 Abs. 1 Zahlungskontengesetz (Basiskonto), abgerufen am 26.10.2026.