Vor dem Wechsel · Vermittlung
Was macht eine Personalvermittlung für IT-Fachkräfte, und was kostet sie mich?
Kurz gesagt
In Deutschland darf eine private Arbeitsvermittlung von Ihnen höchstens 2.000 Euro verlangen, und nur, wenn durch sie ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Vorschüsse darf sie nicht verlangen (§ 296 SGB III). Bei IseeIT gilt: Kostenfrei für Sie. Immer. Bezahlt werden wir vom einstellenden Unternehmen. Nie von Ihnen. Die Agentur für Arbeit berät und vermittelt ebenfalls unentgeltlich (§ 42 SGB III).
Quellen: § 296 SGB III, § 42 SGB III
darf eine private Vermittlung in Deutschland höchstens von Ihnen verlangen, einschließlich Umsatzsteuer und nur bei Erfolg.
Ohne schriftlichen Vertrag ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, Vorschüsse sind nicht erlaubt. Abweichungen gibt es nur mit einem Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur oder durch Verordnung (§§ 296, 297 SGB III). Bei IseeIT zahlen Sie nichts.
Quelle: § 296 SGB III, abgerufen am 26.10.2026.
Was das Gesetz für Bewerberinnen und Bewerber regelt
- Schriftlicher Vertrag mit der Vergütung darin, wenn Sie etwas zahlen sollen. Fehlt die Schriftform, ist die Vergütungsvereinbarung unwirksam (§§ 296, 297 SGB III).
- Zahlung nur bei Erfolg, also erst, wenn durch die Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Vorschüsse darf die Vermittlung weder verlangen noch annehmen (§ 296 Abs. 2 SGB III).
- Obergrenze 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer (§ 296 Abs. 3 SGB III).
- Keine Bindung an eine einzige Vermittlung: Vereinbarungen, nach denen Sie nur über eine bestimmte Vermittlung suchen dürfen, sind unwirksam (§ 297 Nr. 4 SGB III).
Öffentliche Wege
Stellen finden Sie auch selbst: in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit und im EURES-Portal der EU. Die Agentur für Arbeit berät und vermittelt unentgeltlich (§ 42 SGB III).
Unsere vier Nischen
IseeIT vermittelt IT-Fachkräfte in vier Nischen: Cybersecurity, Cloud, DevOps und Platform Engineering. Was sie unterscheidet, steht unter Fachgebiete im Detail.
Weitere Fragen
Muss ich für eine Personalvermittlung bezahlen?
Bei IseeIT nicht. Allgemein darf eine private Vermittlung in Deutschland höchstens 2.000 Euro verlangen, nur mit schriftlichem Vertrag und erst, wenn ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist (§ 296 SGB III).
Ist die Arbeitsagentur kostenlos?
Ja. Die Agentur für Arbeit berät und vermittelt unentgeltlich (§ 42 SGB III). Stellen finden Sie in ihrer Jobsuche und im EURES-Portal der EU.
Darf eine Vermittlung verlangen, dass ich nur über sie suche?
Nein. Solche Vereinbarungen sind unwirksam (§ 297 Nr. 4 SGB III).
Drei Sichten auf diese Station
Fachkraft
„Kostet mich das etwas, und muss ich etwas unterschreiben?“
Was hilft: Bei IseeIT kostet es Sie nichts. Allgemein gilt: ohne schriftlichen Vertrag keine Vergütung, ohne Arbeitsvertrag keine Zahlung.
Partnerin oder Partner
„Warum sollte jemand das für dich kostenlos machen?“
Was hilft: Weil das einstellende Unternehmen bezahlt. Fragen Sie jede Vermittlung, wer sie bezahlt.
Firma
„Was bekommen wir, was eine Stellenanzeige nicht bringt?“
Was hilft: Begleitung bis zum Ende der Probezeit, mit Check-ins in Woche 1, 4, 8 und 12.
So ist unser Ablauf
- Nach dem ersten Gespräch
- Ihre Netto-Aufstellung liegt vor: schriftlich, mit Quelle und Datum an jeder Zahl, in Ihrer Muttersprache.
- Vor jedem Interview
- Sie kennen Firma, Interviewstil, typische Fragen und den Gehaltsrahmen.
- Bei der Unterschrift
- Keine offene Frage mehr: Probezeit, Fristen und Gehaltsbestandteile sind durchgesprochen.
- In der Umzugswoche
- Anmeldung, Konto, Schlüssel: vorbereitet und in der richtigen Reihenfolge.
- Bis zum Ende der Probezeit
- Check-ins in Woche 1, 4, 8 und 12, danach nach Bedarf. Dazwischen sind wir eine Nachricht entfernt.
- Kosten
- Kostenfrei für Sie. Immer. Bezahlt werden wir vom einstellenden Unternehmen. Nie von Ihnen.
Nicht in unserer Hand: Ob ein Unternehmen Sie einstellt, entscheidet das Unternehmen. Ob Sie zusagen, entscheiden Sie.
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Quellen
- § 296 SGB III (Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden), abgerufen am 26.10.2026.
- § 297 SGB III (Unwirksamkeit von Vereinbarungen), abgerufen am 26.10.2026.
- § 42 Abs. 1 SGB III (Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Beratung und Vermittlung), abgerufen am 26.10.2026.