Zweiter Weg · Schweiz
Wie läuft der Wechsel als IT-Fachkraft in die Schweiz ab?
Kurz gesagt
Mit einem Pass aus einem EU-Land reisen Sie ohne Visum ein. Mit einem Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr oder unbefristet erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung B für fünf Jahre. Bei Ihrer Wohngemeinde melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft an, und zwar vor dem ersten Arbeitstag. Die Krankenversicherung schließen Sie selbst ab, spätestens drei Monate nach dem Zuzug. Sie kostet pro Person, nicht nach Lohn.
Quellen: SEM, Einreise ohne Visum, SEM, Ausweis B EU/EFTA, SEM, Fragen zur Personenfreizügigkeit, Bundesamt für Gesundheit, Versicherungspflicht
nach der Ankunft: Frist für die Anmeldung bei der Wohngemeinde, vor dem ersten Arbeitstag.
Mitzubringen sind Identitätskarte oder Pass und eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers.
Quelle: SEM, Fragen zur Personenfreizügigkeit, abgerufen am 26.10.2026.
Was für EU-Bürger gilt
- Bewilligung: Mit einem Arbeitsvertrag über mindestens 365 Tage oder unbefristet erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung B. Sie gilt fünf Jahre und wird um fünf Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind (Staatssekretariat für Migration).
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft und vor dem Stellenantritt bei der Wohngemeinde (Staatssekretariat für Migration).
- Krankenversicherung: Pflicht für alle mit Wohnsitz in der Schweiz, spätestens drei Monate nach dem Zuzug. Die Kasse wählen Sie frei. Wer zu spät kommt, zahlt einen Prämienzuschlag (Bundesamt für Gesundheit).
- Steuern: Ohne Niederlassungsbewilligung C und ohne Schweizer Pass zahlen Sie Quellensteuer, die der Arbeitgeber vom Lohn abzieht. Ab 120.000 CHF Bruttolohn im Jahr folgt im Kanton Zürich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Kantonales Steueramt Zürich).
Die Rechnung für Zürich
| Bruttolohn | 100.000 |
|---|---|
| AHV, IV und EO, Ihr Anteil | minus 5.300 |
| Arbeitslosenversicherung, Ihr Anteil | minus 1.100 |
| Pensionskasse, gesetzliches Minimum, Ihr Anteil | minus 2.249 |
| Quellensteuer, Tarif A0N | minus 9.482 |
| Netto | 81.869, im Schnitt rund 6.822 im Monat |
| Miete Zweizimmerwohnung, zwölf Monate | minus 17.088 bis 19.860 |
| Krankenkasse, mittlere Prämie für Erwachsene, zwölf Monate | minus 5.584 |
| Verfügbar nach Miete und Krankenkasse | 56.426 bis 59.198 |
Gerechnet am 26.10.2026 mit dem IseeIT-Vergleichsrechner: 30 Jahre, ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Die Miete beginnt beim Median bestehender Mietverhältnisse in der Stadt Zürich, 1.424 CHF netto im Monat (Stichtag 1. April 2024). Neue Verträge sind meist teurer. Die Krankenkasse ist die mittlere Prämie für Erwachsene 2026 in der ganzen Schweiz, 465,30 CHF im Monat. Diese Rechnung im Vergleichsrechner öffnen.
Drei Sichten auf diese Station
Fachkraft
„Lohnt sich die Schweiz noch, wenn Miete und Krankenkasse abgezogen sind?“
Was hilft: Ihre eigene Rechnung im Vergleichsrechner, mit Zürich, Basel oder Lausanne und Ihrem Angebot.
Partnerin oder Partner
„Und die Krankenkasse für mich und die Kinder?“
Was hilft: In der Schweiz versichert sich jede Person selbst, auch Kinder, und die Prämie gilt pro Kopf. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.
Firma
„Kann unser neues Teammitglied am ersten Tag anfangen?“
Was hilft: Ja, wenn die Anmeldung bei der Gemeinde vorher erledigt ist. Dafür braucht es Ihre schriftliche Einstellungserklärung.
So ist unser Ablauf an dieser Station
- Für Sie
- Die Vorstellung bei Schweizer Arbeitgebern erfolgt über SECO-lizenzierte Vermittlungsagenturen in der Schweiz. Wir bereiten Sie vor, leiten Ihre Bewerbung weiter und bleiben Ihr Ansprechpartner.
- Kosten
- Kostenfrei für Sie. Immer.
Nicht in unserer Hand: Die Bewilligung erteilt der Kanton, über die Einstellung entscheidet der Arbeitgeber.
Wie läuft der Wechsel als IT-Fachkraft nach Deutschland ab?
Ihren eigenen Weg rechnen
Mit Ihrer Stadt und Ihrem Gehalt: Vergleichsrechner. Ihren Weg mit uns besprechen: Schreiben Sie uns. Wer wir sind: Startseite.
Quellen
- Staatssekretariat für Migration (SEM), Einreise ohne Visum, letzte Änderung 09.01.2026, abgerufen am 26.10.2026.
- SEM, Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung), letzte Änderung 01.01.2022, abgerufen am 26.10.2026.
- SEM, Fragen und Antworten zur Personenfreizügigkeit für EU/EFTA-Bürger, letzte Änderung 06.07.2026, abgerufen am 26.10.2026.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Krankenversicherung: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte (Art. 3 KVG), abgerufen am 26.10.2026.
- Kantonales Steueramt Zürich, Quellensteuerpflichtige Personen (gültig für Fälligkeiten ab 1. Januar 2026), abgerufen am 26.10.2026.
- IseeIT-Vergleichsrechner, Beispiel Zürich, 100.000 CHF brutto, 30 Jahre, zwei Zimmer, gerechnet am 26.10.2026, abgerufen am 26.10.2026.
- Stadt Zürich, Statistik: Mietpreise 2024, Median einer 2-Zimmer-Wohnung 1.424 CHF netto im Monat, Stichtag 1. April 2024, abgerufen am 26.10.2026.
- BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025: Prämien 2026, mittlere Prämie für Erwachsene 465,30 CHF im Monat, abgerufen am 26.10.2026.